Praxis Rote Schule
Fuad Salim & Linda Abraham


Einzel- und Gruppentherapie

In unserer Praxis bieten wir sowohl Einzel- wie auch Gruppenpsychotherapie an. Beide Behandlungsformen lassen sich ebenfalls miteinander kombinieren, sodass die Vorteile beider Behandlungsformen zum Tragen kommen können. Eine Psychotherapie beginnt mit den Sprechstunden und probatorischen Sitzungen, welche zum gemeinsamen Kennenlernen dienen. Als wichtiger Wirkfaktor der Psychotherapie ist die therapeutische Beziehung zu benennen, weswegen der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung das erste Ziel darstellt. Gibt es einen gemeinsamen Konsens, die Therapie zu beginnen, so wird ein Antrag an die Krankenkasse (gesetzlich/privat) zur Übernahme der Kosten für die Psychotherapie gestellt. Je nach Problemlage gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Die Dauer beläuft sich bei einer Einzelsitzung auf 50 Minuten, bei einer Gruppensitzung auf 100 Minuten.

Gesetzlich Versicherte


Wir sind berechtigt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit, eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt ist nicht erforderlich.


Privat Versicherte

Falls Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, klären Sie bitte vorab, ob und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie im Versicherungsschutz enthalten ist. In der Regel haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme, bitte erfragen Sie ebenfalls, welche Bedingungen für den Antragsprozess erfüllt werden müssen. Als beilhilfeberichtigte Person haben Sie zunächst Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen. Im Anschluss der Antragstellung und Genehmigung werden die Therapiekosten nach GOP in Rechnung gestellt, welche Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können. Sollte die Psychotherapie im Rahmen der Heilfürsorge (z. B. Soldaten der Bundeswehr) abgerechnet werden, benötigen Sie bereits für die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Anschließend kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die Kosten für die Behandlungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).