Wir sind berechtigt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit, eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt ist nicht erforderlich.
Falls Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, klären Sie bitte vorab, ob und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie im Versicherungsschutz enthalten ist. In der Regel haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme, bitte erfragen Sie ebenfalls, welche Bedingungen für den Antragsprozess erfüllt werden müssen. Als beilhilfeberichtigte Person haben Sie zunächst Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen. Im Anschluss der Antragstellung und Genehmigung werden die Therapiekosten nach GOP in Rechnung gestellt, welche Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können. Sollte die Psychotherapie im Rahmen der Heilfürsorge (z. B. Soldaten der Bundeswehr) abgerechnet werden, benötigen Sie bereits für die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Anschließend kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die Kosten für die Behandlungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).